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Die Berechnungen gelten für Kapitalgesellschaften und Genossenschaften und sind allgemeiner Art. Für das Ergebnis wird nicht gehaftet, die Zahlen sind unverbindlich. Verbindliche Auskünfte können direkt bei der Steuerverwaltung des Kantons Schaffhausen bezogen werden. Annahme: 100% steuerpflichtig im Kt. SH | |